Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gastaufnahmevertrag
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung
- bestellt und zugesagt worden ist.
- falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
- Der Gastwirt ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Wohnung dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastwirt ersparten Aufwendungen.
- Die Einsparung bei Übernachtung ohne Frühstück beträgt 10%
- Die Einsparung bei Übernachtung mit Frühstück beträgt 20%
- Die Einsparung bei Übernachtung mit Halbpension beträgt 30%
- Der Gastwirt ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Wohnungen anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergebung der Wohnung hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu zahlen.
- Es ist nur deutsches Recht wirksam.
- Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reisekostenrücktrittsversicherung.